Rütihofstrasse 3 und 3a, 8713 Ürikon
2024-0065 |
Bauherrschaft: Generalica AG, Aathalstrasse 4, 8610 Uster |
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Fachbereich Baubewilligungen auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Kanzleigebühr von 50 Franken erhoben.
5. Juli 2024 Gemeindeverwaltung Stäfa